Medienmitteilung Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen

Lesen Sie hier die Medienmitteilung der VZI - Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen: 

Medienmitteilung Zürich, 24. März 2020

Immobilien-Dienstleister und Mieter: solidarisch die Krise meistern
Die aktuelle Krise aufgrund des Coronavirus fordert auch die Vermieter und wirft viele Fragen auf. Darf noch umgezogen werden? Was ist, wenn ein Geschäftsmieter wegen der angeordneten Betriebsschliessung die Miete nicht mehr zahlen kann? Die VZI gibt in ihren Branchenempfehlungen Anhaltspunkte zu praktischen und rechtlichen Fragen und plädiert dafür, dass gemeinsam prag-matische Lösungen gefunden werden sollen.

Wohnungswechsel und Besichtigungen unbedingt weiter durchführen
Am 31. März steht der offizielle Umzugstermin an. Viele fragen sich, ob und wie sie den Wohnungswechsel vollziehen können. Die VZI empfiehlt ihren Mitgliedern, Wohnungsabnahmen und Übergaben unbedingt weiterhin durchzuführen. Dies selbstverständlich unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften des BAG. Ebenso können Wohnungsbesichtigungen durchgeführt werden. Diese sind jedoch wenn immer möglich als Einzelbesichtigungen durchzuführen und der nötige Abstand ist einzuhalten. Auf Wunsch des Mieters kann die Wohnungsabnahme und -übergabe ohne sein Beisein und nur durch die Bewirtschaftung durchgeführt werden.

Mietverträge bleiben trotz COVID-19 verbindlich
Abgeschlossene Verträge behalten, soweit das Notrecht nichts anderes vorsieht, ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für die vertraglichen Pflichten der Parteien. Deshalb bleiben auch Wohnungsmietverträge trotz der Krise weiterhin verbindlich. Die Rechtslage bei Geschäftsmietverträgen ist unklar. Einerseits steht das vertraglich vereinbarte Objekt dem Mieter weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Anderseits fehlt ein wesentliches Element, z.B. die Kundschaft beim Coiffeursalon. Die VZI empfiehlt deshalb, jeden Fall indi-viduell zu prüfen und weiterhin die aktuellen Geschehnisse zu verfolgen (Unterstützung des Gewerbes durch die Kantone etc.). Dieses Handling führt für die Bewirtschaftung zweifellos zu einem massiven Mehraufwand. Die VZI vertritt daher die Meinung, dass auch bei Mieterlass durch die Eigentümerschaft das Bewirtschaftungshonorar vollumfänglich geschuldet ist. Eine weitere Entschädigung für den Mehraufwand muss im Einzelfall diskutiert werden. 

Notsituationen erfordern individuelle Regelungen
Die VZI empfiehlt ihren Mitgliedsfirmen, der aktuellen Ausnahmesituation angemessen Rechnung zu tragen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Mieter, Bewirtschafter und die Eigentümer ein vitales Interesse daran haben, bestehende Vertragsverhältnisse möglichst durch die Krise zu retten. Dabei gilt es, die verschiedenen Bedürfnisse möglichst in Einklang zu bringen. Einerseits müssen die Umsatzausfälle der Mieter, anderseits die Verpflichtungen der Eigentümer (etwa Zahlungen für Hypothekarzinsen, Hauswartung, Heizung, Wasser, Allgemeinstrom etc.) berücksichtigt werden. Gefragt sind deshalb individuelle Lösungen, die aber auch dem gültigen Recht genügen.

Elektronische Unterschrift würde Entlastung bringen
Die VZI bedauert, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Rechtsgültigkeit der digitalen Unterschrift vom Parlament noch immer nicht geschaffen worden sind. Diese würde den Alltag der Bewirtschaftungsunternehmen deutlich vereinfachen und zu effizienteren Prozessen führen. Die Branche ist in der Digitalisierung weit fortgeschritten, noch immer müssen aber zahlreiche Dokumente händisch unterzeichnet werden. Gerade in der aktuellen Situation könnten mit der digitalen Unterschrift zahlreiche persönliche Kontakte und damit unnötige Ansteckungsrisiken vermieden werden.

Die VZI ist ein Zusammenschluss von Immobilienunternehmen mit regionaler oder nationaler Ausrichtung, die insbesondere in der Wirtschaftsregion Zürich aktiv sind. Die 22 Mitglieder der Vereinigung bewirtschaften und repräsentieren im Wirtschaftsraum Zürich etwa einen Viertel der Immobilienobjekte und nehmen national ebenfalls eine bedeutende Stellung ein.

Pressekontakt:
Martin Arnold, Geschäftsführer VZI
Telefon direkt: 079 678 82 82
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